Rechtsanwältin Christine Frey
Fachanwältin für Verkehrsrecht

Turmstraße 35A
10551 Berlin

Tel.       030 – 24537761
Fax.      030 – 24537762
Mobil.   0177 – 3524774 (NUR STRAFRECHT im Notfall)

Kostenübernahme durch Dritte

Rechtsschutzversicherung

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie im Vorfeld bei Ihrer Versicherung eine Deckungszusage einholen. So brauchen Sie sich bei all dem Ärger nicht noch um die Übernahme der Anwaltskosten Gedanken machen. Sofern eine Deckungszusage erfolgt, rechne ich selbstverständlich direkt mit Ihrer Versicherung ab.

Bitte beachten Sie, dass Sie als Mandant/in stets Kostenschuldner der anwaltlichen Dienstleistung sind und nicht Ihre Rechtsschutzversicherung!

Landeskasse

Sollten Sie nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügen, können Sie bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen. Der Rechtsanwalt darf zudem von Ihnen eine Schutzgebühr in Höhe von 15,00 € einfordern.

Für eine gerichtliche Auseinandersetzung kann unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe bewilligt werden. Wird diese gewährt übernimmt die Landeskasse die Kosten Ihres eigenen Rechtsanwalts für das gerichtliche Verfahren und Sie werden von den Gerichtskosten freigestellt.

Beachten Sie aber, dass die Gebühren des gegnerischen Anwalts – auch bei Gewährung von Prozesskostenhilfe – von Ihnen gezahlt werden müssen, wenn Sie im Rechtsstreit unterliegen.

In Angelegenheiten aus dem Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht werden durch einen Beratungshilfeschein nur die Kosten einer Beratung übernommen. Weitere wichtige Hinweise zur Beratungshilfe in diesen Angelegenheiten finden Sie hier.

Prozesskostenhilfe gibt es im Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht nicht!

Vielmehr besteht dort unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Beiordnung als Pflichtverteidiger. Eine Beiordnung erfolgt z.B. wenn die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Landgericht stattfindet; Sie eines Verbrechens beschuldigt werden; Ihnen durch die Verurteilung ein Berufsverbot droht; Sie in Untersuchungshaft sitzen; ein Bewährungswiderruf droht; bei einer Straferwartung von 1 Jahr Freiheitsstrafe oder wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage.